Gewerbeordnung §14

Großhandelsinfrastruktur [[section.headline]]

Bulk-Distribution [[section.question]]

Industrielle Lieferkettennetze und gewerbliche Handelslizenzen nach deutschem Recht. Die operative Basis für den B2B-Großhandel mit Schüttgütern und Stückwaren unter Einhaltung der GewO-Vorschriften.

Infrastruktur und Compliance

Leistungsspektrum für den gewerblichen Großhandel

Unsere Dienstleistungen basieren auf den Anforderungen der Gewerbeordnung (GewO) und den Standards der industriellen Lieferkette.
01

Bundesweite Logistikinfrastruktur

Zugang zu einem Netzwerk aus 14 Umschlaglagern mit einer Gesamtfläche von über 120.000 m². Alle Standorte sind an das Schienennetz der DB Cargo angebunden und verfügen über eigene Lkw-Andockstationen für den 24/7-Betrieb.

Geeignet für Palettenware, Schüttgut und temperaturgeführte Sendungen.
02

Zertifizierte Zoll- und Außenhandelsabwicklung

Wir verfügen über die AEO-Zertifizierung (Authorised Economic Operator) und führen regelmäßig Zollanmeldungen nach ATLAS durch. Die Abwicklung erfolgt nach den Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

Inklusive Ursprungszeugnisse, Carnet ATA und elektronischer Ausfuhranmeldung.
03

Gewerberechtliche Beratung und Anmeldung

Unterstützung bei der Gewerbeanmeldung nach §14 GewO für Großhändler, inklusive Prüfung der erforderlichen Sachkundenachweise und der Eintragung in die Handwerksrolle, sofern zutreffend. Wir begleiten den gesamten Prozess bis zur behördlichen Bestätigung.

Für Neugründungen, Betriebsübernahmen und Erweiterungen des Tätigkeitsbereichs.
04

Lieferkettenoptimierung und Bestandsmanagement

Analyse und Neugestaltung Ihrer Lieferkette auf Basis von Echtzeitdaten. Wir setzen auf ERP-Schnittstellen (SAP, Microsoft Dynamics) und automatisierte Bestellprozesse, um Durchlaufzeiten zu reduzieren und die Lagerumschlagshäufigkeit zu steigern.

Durchschnittliche Reduzierung der Bestandskosten um 18 % nach sechs Monaten.
05

Compliance-Prüfung und Risikomanagement

Regelmäßige Audits nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und der DIN EN ISO 9001. Wir dokumentieren alle Prozesse lückenlos und stellen sicher, dass Ihre Handelsaktivitäten den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Inklusive jährlicher Berichterstattung und Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Branchenstandards und Referenzen

Die nachfolgenden Kennzahlen und Zertifikate dokumentieren die Betriebsstruktur und die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften nach GewO.

Gewerbeanmeldung
§14 GewO
Anzeige beim Ordnungsamt seit 2012, Eintragung im Handelsregister unter HRA 12345.
Gewerbeerlaubnis
Die Anmeldung nach §14 Gewerbeordnung umfasst den Großhandel mit Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln. Die zuständige Behörde ist die Stadtverwaltung Celle.
Lagerkapazität
12.000 m²
Umschlagfläche inkl. Kühl- und Trockenlager, ausgelegt auf 24/7-Betrieb.
Logistikinfrastruktur
Das Zentrallager in Celle verfügt über 8.000 Palettenstellplätze, 4 Andockstationen und ein automatisiertes Kommissioniersystem. Die Anlage ist nach DIN EN 15635 zertifiziert.
Zollstatus
AEO-C
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter – Zollrechtliche Vereinfachungen seit 2020.
Außenhandelsdokumente
Der AEO-Status (Authorised Economic Operator) ermöglicht beschleunigte Zollabwicklungen und reduzierte Kontrollen bei Importen aus Drittstaaten. Gültig bis 2026.
Lieferantenbasis
47 Hersteller
Direktbezug aus Deutschland, Österreich, Italien und den Niederlanden.
Supply-Chain-Netzwerk
Die Lieferantenbeziehungen basieren auf langfristigen Rahmenverträgen. Jährliche Audits nach IFS-Standard sichern die Qualität der Rohwaren und Fertigprodukte.
Zertifizierung
ISO 9001:2015
Qualitätsmanagement für den Großhandel, zertifiziert durch die DEKRA.
QM-System
Das zertifizierte Qualitätsmanagement umfasst alle Prozesse von der Bestellannahme bis zur Auslieferung. Die letzte Überwachungsaudit fand im März 2025 statt.
Kundenstamm
320+ B2B-Kunden
Gastronomie, Einzelhandel und Weiterverarbeiter im deutschsprachigen Raum.
Referenzkunden
Zu den Abnehmern zählen Systemgastronomen, Hotelketten und regionale Getränkemärkte. Die durchschnittliche Vertragslaufzeit beträgt 4,2 Jahre.

Visuelle Nachweise zur Betriebsstruktur

Infrastruktur und Logistik im Überblick

Hochregallager mit Paletten und Gabelstapler
Lagerhaltung

Hochregallager für Stückgut

Kapazität von 12.000 Palettenplätzen, ausgelegt auf Kommissionierung nach dem FIFO-Prinzip. Regalbediengeräte mit einer Hubhöhe von 18 Metern.

LKW-Anlieferung an einer Rampe mit Industrietoren
Warenannahme

Andockstationen für Sattelzüge

Vier überdachte Rampen mit hydraulischen Nivellierbrücken. Tägliches Umschlagsvolumen von bis zu 240 Paletten bei standardisierten Lieferzeiten.

Büroarbeitsplatz mit Aktenordnern und Gewerbeanmeldung
Verwaltung

Gewerberechtliche Dokumentation

Archivierung aller Anzeigen nach §14 GewO, Zollpapiere und Handelsregisterauszüge in revisionssicheren Ordnern. Zugriff für Betriebsprüfungen jederzeit gewährleistet.

Versiegelte Lagerhalle mit Sicherheitskennzeichnung
Sicherheit

Zutrittskontrollierte Lagerzone

Videoüberwachte Halle mit Brandmeldeanlage und Notbeleuchtung. Zugang nur für eingewiesenes Personal mit gültigem Sicherheitspass.

EDV-Serverraum mit Kabelsträngen und Überwachungsmonitoren
IT-Infrastruktur

Serverraum für WMS und ERP

Zwei redundante Server mit USV-Anlage. Lagerverwaltungssoftware mit Echtzeit-Datenabgleich an die Finanzbuchhaltung und Zollsysteme.

Versiegelte Container mit Zollplomben auf einem Hof
Außenhandel

Zollverschluss und Containerabfertigung

Abstellfläche für 20-Fuß-Container mit Zollplomben. Dokumentenprüfung vor Ort durch den bevollmächtigten Wirtschaftsbeteiligten (AEO).

Häufige Fragen zur gewerblichen Großhandelslogistik

Fachberatung anfragen

Welche Gewerbeanmeldung ist für den Großhandel erforderlich?

Jeder gewerbliche Großhändler muss die Aufnahme seiner Tätigkeit gemäß §14 Gewerbeordnung (GewO) der zuständigen Gemeinde oder Stadt anzeigen. Die Anmeldung erfolgt vor Betriebsbeginn und erfordert einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie eine aktuelle Meldebescheinigung. Für bestimmte Warenkategorien wie Lebensmittel oder Gefahrgut kommen zusätzliche Erlaubnisse nach dem Gaststätten- oder Chemikaliengesetz hinzu.

Welche Dokumente benötige ich für die Zollabwicklung bei Importen?

Für die gewerbliche Einfuhr sind in der Regel eine Handelsrechnung, eine Packliste, ein Frachtbrief sowie ein Ursprungszeugnis erforderlich. Bei Waren aus Nicht-EU-Staaten kommt die Zollanmeldung im ATLAS-Verfahren hinzu. Die genauen Anforderungen richten sich nach dem Warenwert, der Art der Ware und dem Herkunftsland. Eine fehlende oder unvollständige Dokumentation führt zu Verzögerungen und kann kostenpflichtige Nacherfassungen auslösen.

Wie läuft die Kommissionierung von Großaufträgen ab?

Die Kommissionierung im B2B-Großhandel erfolgt in der Regel nach dem Pick-by-Light- oder Pick-by-Voice-Verfahren. Der Lagermitarbeiter erhält über ein mobiles Terminal oder eine Sprachsteuerung die genauen Entnahmemengen und Lagerplätze. Bei hohen Stückzahlen kommen automatisierte Hochregallager und Fördertechnik zum Einsatz. Die Auftragsdaten werden direkt aus dem Warenwirtschaftssystem (ERP) an das Lagerverwaltungssystem (WMS) übergeben.

Welche Versicherungen sind für einen Großhändler Pflicht?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für jeden Gewerbebetrieb gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis unverzichtbar. Sie deckt Schäden ab, die durch Produkte oder betriebliche Tätigkeiten Dritten entstehen. Für den Warentransport ist eine Transportversicherung empfehlenswert. Bei Lagerung von Kundenwaren kann eine Lagerhalterhaftpflicht erforderlich sein. Die genauen Deckungssummen richten sich nach dem Warenwert und dem Risikoprofil des Unternehmens.

Welche steuerlichen Pflichten hat ein Großhändler?

Großhändler sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig und müssen monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Die Umsatzsteuer wird auf den Nettopreis aufgeschlagen und an das Finanzamt abgeführt. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen innerhalb der EU gilt die Steuerbefreiung nach §4 Nr. 1b UStG, sofern die Ware tatsächlich in ein anderes EU-Land gelangt. Die Buchhaltung muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) entsprechen.

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